Präventionsangebote nach §§ 20/20a SGB V

Prävention, was ist das?

  1. Primärprävention: Unter Primärprävention versteht man diejenige Krankheitsverhütung, die bereits dann wirksam werden soll, wenn noch keine Krankheit aufgetreten ist. Die primäre Prävention umfasst die Förderung der Gesundheit und die Verhütung von Krankheit durch Beseitigung eines oder mehrerer ursächlicher Faktoren, wobei sich die Maßnahmen der Primärprävention an den gesunden Menschen richten.
  2. Sekundärprävention: Sekundärprävention bezieht sich auf das möglichst frühzeitige Erkennen von beginnenden Krankheiten, um sie so schnell wie möglich therapieren zu können.
  3. Tertiärprävention: In der Tertiärprävention, sollen vor allem Rückfälle und Folgeerkrankungen verhindert werden. Sie richtet sich daher an Patienten, bei denen bereits eine Krankheit oder ein Leiden besteht und behandelt wird.

Prävention wird unterschieden in Maßnahmen des Verhaltens- und Verhältnisprävention. Verhaltensprävention zielt darauf ab, das Handeln des Betroffenen  zu verändern. Es geht um die Initiierung und Stabilisierung gesundheitsfördernder Verhaltensweisen, z. B. Vermeidung einseitiger körperlicher Belastungen, körperliche Betätigung oder gesunde Ernährung. Verhältnisprävention zielt auf die Herstellung gesunder Verhältnisse. Dies bedeutet  z. B. die Anwendung von ergonomischen Arbeitsmitteln oder einer gesundern Ernährung.

Prävention ist erfolgreicher, wenn beide Bereiche, d.h. wenn Verhaltens- und Verhältnisprävention kombiniert werden!

Die „Früherfassung“ von Problembereichen (Mensch/Arbeitsplatz) ist dabei eine Schnittstelle zwischen Prävention und Therapie. Hier wird zuerst versucht, im Rahmen einer Primärprävention der Entstehung von Risikoverhalten (belastende Arbeitshaltung) und Symptomen (z.B.Rückenschmerzen, ) vorzubeugen. Gleichzeitig werden Maßnahmen (Ergonomie, Ausgleichsübungen) zur Behandlung des Risikoverhaltens und der Symptome veranlasst. Durch aktive Einbindung der Betroffenen soll zusätzlich ein Problembewusstsein geschaffen werden.

Prävention und Gesundheitsförderung können nicht voneinander getrennt werden, da auch Prävention die Gesundheit fördert.

Ungünstige Arbeitsbedingungen führen oft zu Erkrankungen der Arbeitnehmer. Deshalb sind gerade am Arbeitsplatz, an dem der Mensch die meiste Zeit des Tages verbringt, Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention so wichtig. Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung bieten wir u. A. Maßnahmen

  • zur Prävention
  • zur Verringerung von arbeitsbedingten körperlichen Überlastungen und
  • zur Verringerung von psychosozialem Stress.

Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten von  Maßnahmen der Prävention (§20 SGB 5), wie auch an der Umsetzung der Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (§20a). Im „Leitfaden Prävention“ sind die Handlungsfelder und Kriterien des GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung von §§ 20 und 20a SGB V festgehalten.

Unsere Präventionsangebote finden Sie unter dem Link „Termine“.