Gesetzliche Regelung zur Unterstützung von Maßnahmen des BGM (§ 3, 34 EStG)
Kostenlimit bei 500 € pro Mitarbeiter pro Jahr. Dieser Freibetrag zur BGF zusätzlich zum Lohn/Gehalt ist steuerfrei.
Maßnahmen müssen gemäß §§ 20/20a SGB V gestaltet werden
Analyse nicht notwendig, aber empfehlenswert
keine Mitgliedschaften
Bedarfsorientierung, Interesse Arbeitgeber:
„Maßnahmen liegen ganz überwiegend im eigenbetrieblichen Interesse“
Bedarfsbestimmung/Analyse um entsprechend zielführende Maßnahmen auszuwählen
Lohnsteuerbefreiung
Kein Kostenlimit für BGM-Projekt/Maßnahmen
Ausnutzung der Freigrenze für Sachbezüge:
Maximale Grenze von 44 Euro pro Mitarbeiter im Monat
Lohnsteuerbefreit
Analyse nicht notwendig, aber empfehlenswert
Keine Vorgaben , was die Ausgestaltung der Maßnahmen angeht (Zuwendung im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers oder Annehmlichkeiten)
Rechnungsstellung direkt mit Unternehmen
Klärung mit Finanzamt empfohlen!
Förderung nach §§ 20/20a SGB V:
Alle gesetzlichen Krankenkassen unterstützen Maßnahmen zur BGM bzw. zur BGF
diese Unterstützung geschieht nach genauen Vorgaben und in ausgewählten Handlungsfeldern, die im Handlungsleitfaden zu diesem Paragraphen genau festgehalten sind.
eine Analyse ist nicht notwendig, aber empfehlenswert, um zielführende Maßnahmen durchzuführen
die Förderungshöhe der jeweiligen Maßnahme variiert von GKV zu GKV
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